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Schluss mit dem alltäglichen Werbewahnsinn

09. Mai 2017

Speisekarten eines Pizza-Services, Prospekte der örtlichen Discounter oder Gratis-Zeitungen verstopfen immer wieder die Briefkästen. Der Versuch, mittels eines Aufklebers dieser Werbeflut zu begegnen, schlägt nicht selten fehl. Auch der Tipp der D.A.S. Rechtschutzversicherung greift nicht zwingend, nämlich den Spieß einfach umzudrehen und den "Müll" an den Absender zurück zu schicken. Aufkleber mit "keine Werbung" müssen generell beachtet werden, wenn es um nicht adressierte Zusendungen geht. Das hat der Bundesgerichtshof bereits in einem Urteil 1988 klar gestellt. Gratis-Zeitungen gelten aber oft nicht als Werbung, weil auch diese Anzeigenblätter einen redaktionellen Teil haben. Hier muss ein separater Hinweis am Briefkasten angebracht sein. Wer gegen den Zusteller oder Absender klagt, tut dies nicht ohne Risiko, denn bei einer juristischen Auseinandersetzung geht es immer auch um mehr oder weniger viel Geld.