Achtung bei der Telefon-Akquise
Die IHK München weist auf die rechtlichen Einschränkungen bei der Werbung per E-Mail, Telefax, Telefon oder Brief hin. Der Gesetzgeber hat im UWG enge Grenzen gesteckt. Im § 7 Abs. 1 UWG heißt es: "Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig". Natürlich gibt es wie immer Ausnahmen. Diese wichtigen Fragen hat die IHK in einem Merkblatt zusammengefasst und kommentiert.
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