Werbung STOP: Nicht bei Gratiszeitungen
"Keine Werbung": Dieser Hinweis klebt auf tausenden von Briefkästen in Deutschland. Er ist verbindlich, wenn es um die Verteilung von Prospekten geht. Das OLG Hamm hatte nun zu klären, ob dieser Hinweis auch für Gratiszeitungen bzw. Anzeigenblätter gilt. Die Richter haben dies ausdrücklich verneint und sagen: Es läßt sich nicht ausschließen, dass der Briefkasten-Inhaber an den Anzeigenblättern gerade wegen der redaktionellen Inhalte Interesse habe.
Urteil OLG Hamm, Az.: I-4 U 42/11